Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erstberatungsgespräch mit Zufriedenheitsgarantie

Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld eines Coachings ein Erstberatungsgespräch mit mir zu führen. Darin können Sie Ihre derzeit belastende Situation schildern und mich dabei kennenlernen. Das Gespräch ist der ersten Coachingsitzung vorgeschaltet und wird gesondert berechnet.

Wenn Sie oder ich nach spätestens 30 Minuten merken, dass wir uns das Gespräch anders vorgestellt haben oder “die Chemie nicht stimmt”, beenden wir den Termin an dieser Stelle. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Bei Fortsetzung des Gesprächs wird die Sitzung als Beratungstermin abgerechnet. Den Beratungsumfang des Coachings stimmen wir gemeinsam ab – er wird schriftlich fixiert und von uns gemeinsam unterschrieben. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Dauer der Sitzungen

Ein Erstberatungsgespräch dauert bis zu 120 Minuten. Die folgenden Coaching-Sitzungen enden in der Regel nach 60 Minuten. Dies ist sinnvoll, da die Sitzungen nicht dem Zweck dienen, sich “auszuquasseln”, sondern die zielorientierte Anwendung von The Work steht im Mittelpunkt jedes Treffens.

Es gibt Situationen, in denen eine zeitliche Ausweitung einer Sitzung sinnvoll ist. In diesem Fall berechne ich lediglich die tatsächlich benötigte Zeit.

Zahlungsweise

Vor- und Nachbereitungen sind für Sie inklusive und werden nicht separat berechnet. Nach jeder Sitzung erhalten Sie von mir einen Beleg über das Beratungshonorar, das Sie entweder bar zahlen oder auf mein Konto überweisen können. Die Kosten einer schriftlich vereinbarten Anzahl von Coachingsitzungen (Abo) können gemeinsam beglichen werden, die Zahlung erfolgt vorab.

Terminabsagen

Eine kostenfreie Absage vereinbarter Coaching-Sitzungen ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar für eine 60-minütige Sitzung in voller Höhe fällig (entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Email, SMS oder des Anrufs sowie meine Bestätigung), da der Termin kurzfristig nicht mehr anderweitig zu vergeben ist.